
Kurz gesagt: Wer im Stockwerkeigentum Teppich durch Parkett, Laminat oder Platten ersetzt, kann den Trittschall für die Wohnung darunter verschlechtern. Viele Reglemente verlangen, dass der bisherige Schallschutz eingehalten wird. Eine gute Trittschalldämmung oder ein verklebter Belag auf Entkopplung hilft.
Was gilt?
- Reglement und Nutzungsordnung der Gemeinschaft
- Norm SIA 181 als Referenz für Schallschutz
- Bei Streit entscheidet oft ein Gutachten mit Messung
Was hilft
| Massnahme | Wirkung |
|---|---|
| Trittschalldämmung unter schwimmendem Boden | gut |
| Verklebt auf Entkopplungsmatte | sehr gut |
| Randdämmstreifen an Wänden | entscheidend |
| Teppiche und Filzgleiter | ergänzend |

Vorgehen
- Reglement lesen.
- Verwaltung und Nachbarn informieren.
- Produkt mit Prüfwert wählen.
- Bodenleger auf Randfugen achten lassen.
Häufige Fragen
Brauche ich die Zustimmung der Gemeinschaft?
Je nach Reglement ja.
Kann man Trittschall messen?
Ja, durch Akustiker.
Ist Parkett lauter als Teppich?
Ja, ohne Dämmung deutlich.
Gilt das in Mietwohnungen auch?
Dort entscheidet die Vermieterschaft über den Belag.