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Ratgeber

Neuer Boden im Stockwerkeigentum: Trittschall beachten

Trittschall Parkett Stockwerkeigentum: Leerer Raum einer Wohnung mit Holzboden und Fenster
Leerer Raum mit Holzboden. Foto: aismallard, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons.

Kurz gesagt: Wer im Stockwerkeigentum Teppich durch Parkett, Laminat oder Platten ersetzt, kann den Trittschall für die Wohnung darunter verschlechtern. Viele Reglemente verlangen, dass der bisherige Schallschutz eingehalten wird. Eine gute Trittschalldämmung oder ein verklebter Belag auf Entkopplung hilft.

Was gilt?

  • Reglement und Nutzungsordnung der Gemeinschaft
  • Norm SIA 181 als Referenz für Schallschutz
  • Bei Streit entscheidet oft ein Gutachten mit Messung

Was hilft

Trittschallmassnahmen
MassnahmeWirkung
Trittschalldämmung unter schwimmendem Bodengut
Verklebt auf Entkopplungsmattesehr gut
Randdämmstreifen an Wändenentscheidend
Teppiche und Filzgleiterergänzend
Parkettboden aus Eiche in Nahaufnahme
Eichenparkett. Foto: Reinhard Müller, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.

Vorgehen

  1. Reglement lesen.
  2. Verwaltung und Nachbarn informieren.
  3. Produkt mit Prüfwert wählen.
  4. Bodenleger auf Randfugen achten lassen.

Häufige Fragen

Brauche ich die Zustimmung der Gemeinschaft?

Je nach Reglement ja.

Kann man Trittschall messen?

Ja, durch Akustiker.

Ist Parkett lauter als Teppich?

Ja, ohne Dämmung deutlich.

Gilt das in Mietwohnungen auch?

Dort entscheidet die Vermieterschaft über den Belag.

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